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Die DIN-Norm 33430 „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ wurde im Juni 2002 auf Initiative des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) verabschiedet und beschreibt Qualitätskriterien und -standards für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen sowie Qualifikationsanforderungen an die an der Eignungsbeurteilung beteiligten Personen.
In Deutschland werden pro Jahr 30 bis 50 Millionen Personalentscheidungen gefällt. Wie das dazugehörige qualitativ hochwertige Verfahren der Eignungsbeurteilung und Personalauswahl auszusehen hat, ist in Experten- und vielen Anwenderkreisen weitgehend bekannt. In Großbritannien und in den Niederlanden wird die Qualität der Personalauswahl seit Jahren durch verschiedene Maßnahmen von Fachgesellschaften gefördert. In Deutschland hingegen waren die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen nur bedingt in Standards umgesetzt, die eine entsprechende Qualität in der Eignungsbeurteilung gewährleisten; die vorhandenen Standards fanden zudem keine Beachtung.
Diese Situation hat sich seit 2002 mit der Veröffentlichung der DIN 33430, in der Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen formuliert sind, grundlegend geändert. Mit der DIN 33430 werden die vorliegenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und praktischen Erfahrungen nun allseits nutzbar gemacht.
Die Erstellung der DIN 33430 geht auf eine Initiative des Berufsverbandes deutscher Psychologen (BDP) aus dem Jahr 1994 zurück. Am 9. Juni 1997 nahm ein DIN-Ausschuss unter Vorsitz von Prof. Dr. Lutz F. Hornke (Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen) die Arbeit auf. Der Ausschuss wurde mit Vertretern aus Wissenschaft und Praxis, von Unternehmen, Behörden, Verbänden und Verlagen besetzt, um unterschiedliche Interessen zu berücksichtigen. Die Präsidien des BDP und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) sowie deren Fachkommissionen haben den Entwicklungsprozess konstruktiv unterstützt.
Die DIN 33430 umfasst 15 Seiten Text und sieben Seiten Glossar. Sie begreift die Qualitätssicherung in der Personalbeurteilung als Chance, um
Um diese Ziele zu erreichen, wird der gesamte Prozess der Eignungsbeurteilung als eine Einheit gesehen. Die DIN 33430 formuliert daher Anforderungen für
Unter anderem fordert die DIN 33430
Nachdem die DIN 33430 zur betrieblichen Eignungsbeurteilung in 2002 veröffentlicht wurde, hat das Testkuratorium der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen ein Fortbildungsprogramm und eine dazugehörige Lizenzprüfung für alle in der Personalarbeit Tätige entwickelt. Diese Intensivtrainings bestehen aus sechs frei wählbaren Modulen.
Die Prüfungsvoraussetzungen sind in der Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen zur Personenlizenzierung für berufsbezogene Eignungsbeurteilung nach DIN 33430 (PDF, 72 KB) geregelt.
Im Portal zur DIN 33430 finden sich Namen und Kontaktdaten von DIN 33430-Lizenzinhabern, geordnet nach Lizenzen für Auftragnehmer (A), Mitwirkende an Eignungsinterviews (ME) und Verhaltensbeobachtungen (MV).
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V. (BDP)
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10179 Berlin
Fon: 030 209 166 600
Fax: 030 209 166 680
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Deutsche Gesellschaft für Psychologie e. V.
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