Die DIN-Norm 33430 wurde 2002 als „Anforderungen an Verfahren und deren Einsatz bei berufsbezogenen Eignungsbeurteilungen“ auf Initiative des Berufsverbands Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP) und der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) erstmals formuliert und 2016 als DIN-Norm DIN 33430:2016-07 „Anforderungen an berufsbezogene Eignungsdiagnostik“ überarbeitet.

Sie beschreibt Anforderungen an den Eignungsdiagnostischen Prozess hinsichtlich der Qualifikation der beteiligten Personen, der Qualität der verwendeten Instrumente und des Zusammenspiels und der Gestaltung von Prozessschritten und Abläufen. Im Mittelpunkt stehen nicht die Personalentscheidungen selbst, sondern Ziel ist die diagnostische Fundierung dieser Entscheidungen.