Der Lizenzprüfungsausschuss

Der Lizenzprüfungsausschuss der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen


Der Lizenzprüfungsausschuss hat laut Fortbildungs- und Prüfungsordnung der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen zur Personenlizenzierung für berufsbezogene Eignungsbeurteilungen nach DIN 33430 folgende Aufgaben:

§2 Lizenzprüfungsausschuss

  • (1)  Für die durch die Ordnung zugewiesenen Aufgaben wird paritätisch ein Lizenzprüfungsausschuss gebildet. Er besteht aus zwei Mitgliedern, die für die Dauer von vier Jahren vom Testkuratorium der Föderation Deutscher Psychologenvereinigungen nominiert werden. Eine Wiederbestellung ist zulässig. Für jedes Mitglied nominiert das Testkuratorium einen Stellvertreter. Die Föderation ernennt Mitglieder und Vertreter.
  • (2)  Der Lizenzprüfungsausschuss wählt aus seinen Mitgliedern für die Dauer von einem Jahr einen Vorsitzenden. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  • (3)  Der Lizenzprüfungsausschuss nominiert Teams von jeweils zwei Prüferinnen oder Prüfer zur Abnahme und Bewertung der einzelnen Teilprüfungsleistungen. Er kann die Nominierung dem Vorsitzenden übertragen. Das Testkuratorium der Föderation der Deutschen Psychologenvereinigungen ernennt die Prüfer.
  • (4)  Der Lizenzprüfungsausschuss setzt die Prüfungsaufgaben für alle von ihm organisierten Lizenzprüfungen einheitlich fest.

Mitglieder des Ausschusses

Seit Mitte 2012 setzt sich der Lizenzprüfungsausschuss wie folgt zusammen:

für den BDP

für die DGPs

Prof. Dr. Günter Schmitt

Bonn

Dipl.-Psych. Wilhelm Schilling

Berlin

Prof. Dr. Tuulia Ortner

Berlin (Vorsitz)

Prof. Dr. Bernd Marcus

Rostock